Professionelle Betonbohrarbeiten für Industrie, Gewerbe & Privat – Ihr zuverlässiger Partner

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

In Ergänzung zu den einschlägigen Bestimmungen des SIA, insbesondere Norm SIA 118 und SIA NVB 721,
gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  • Bei Ausschreibungen nach NPK gilt ohne spezielle Bemerkungen der Volltext.
  • Von der MH Betontrenntechnik AG abgegebene Offerten, Pläne, Skizzen, Berechnungen sowie Ausführungs- und Bauablaufvorschläge dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
  • Sicherungen und Abtransport des Ausbruchmaterials sind im Angebot, sofern nicht speziell erwähnt, nicht eingerechnet.
  • Spezielle Aufwendungen für Wasserableitungen wie Absetzbecken, Neutralisation, Rückführung in Kanalisation etc. sind im Angebot nicht enthalten.
  • Strom- und Wasserkosten gehen zu Lasten des Bauherrn.
  • Einmessen und Anzeichnen der Schnittlinien und Bohrachsen sind Sache des Bauherrn oder dessen Vertreters.

Haftung

  • Wir haften im Rahmen unserer Betriebs- Haftpflichtversicherung für schuldhaftes Verhalten unseres Personals. Wasserschäden sind ausser bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Für das Durchbohren -schneiden von Leitungen etc. und daraus resultierenden Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage des Anrisses ergeben, kann keine Haftung übernommen werden.
  • Für Schäden durch Kühlwasser, sowie an- und durch beschädigte Leitungen übernehmen wir keine Haftung, da es sich hierbei um unumgänglichen Bauaufwand handelt (ausser bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit). Planmässig zu trennende Leitungen wie Gas, Wasser, Strom usw. sind vorab abzustellen.
  • Wand- und Deckenöffnungen sind vom Auftraggeber unmittelbar nach Fertigstellung gegen Absturz zu sichern oder uns Sicherungsmaterial zur Verfügung zu stellen.

Behinderung und Wartezeiten

Arbeitsunterbrechungen und Wartezeiten, welche wir nicht zu vertreten haben, werden nach Regie- und Maschinenkosten abgerechnet. Müssen die Arbeiten ganz abgebrochen werden oder können nicht begonnen werden, kommt erneut die Baustelleneinrichtung hinzu, z.B. bei fehlenden oder falschen Massen, falsche oder keine Durchmesserangaben, fehlende oder mangelhafte Gerüste, keine Statikfreigabe, kein Zugang usw.

Bauzeitverlängerung durch Schäden an unseren Maschinen oder Verletzungen unserer Mitarbeiter sowie Verkehrsstaus sind hinzunehmen. Wir sind aber bemüht die Störung so schnell wie möglich zu beheben.